
News
21.02.2020
Teilrevision Nutzungsplanung
Teilrevision Nutzungsplanung
öffentliche Auflage
Öffentliche Planauflage des Einwendungsverfahrens
Gestützt auf Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 werden folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt:
Änderung der Nutzungsplanung aufgrund Teilgenehmigung vom 11. April 2017, beinhaltend:
- Änderung Bauordnung inkl. Anhänge
- Plan Zonenplanänderungen 1:5‘000
- Revidierte Gefahrenkarte mit neuen Abgrenzungen gemäss Regierungsratsbeschluss vom 22. August 2017
- Planungsbericht
Die Unterlagen liegen mit dem zugehörigen Planungsbericht vom 21. Februar bis 22. März 2020 auf der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten (Dienstag 17.30 - 18.30 oder nach telefonischer Vereinbarung 052 653 13 82,) zur Einsichtnahme auf. Innert der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden.

